Bei den CETA- Verhandlungen der EU fehlte von Anfang an die Sorgfalt. Die EU-Kommission ist gemäß den Lissabonner Verträgen berechtigt und autorisiert Außenhandelsverträge der EU mit Drittländern abzuschließen. Solche Vertragsvereinbarungen wollen sorgfältig abgewogen sein. Deshalb werden üblicherweise gründliche Abschätzungen vorab durchgeführt, um mögliche unerwünschte zu erwartende Auswirkungen schon vorher einschätzen und berücksichtigen zu können. Diese zentralen Vorbereitungsbestandteile hat die EU-Kommission bei CETA offenbar nicht beachtet. Sie kann jedenfalls keinerlei Studien oder Untersuchungen dazu vorlegen.
Und jetzt versucht diese Kommission auch noch, die Nationalparlamente und deren Mitspracherecht auszuhebeln.Verrückter geht es kaum. In einem privaten Unternehmen würde eine solche Truppe sofort entlassen werden, die mit so wenig Vorbereitung eine auf Jahrzehnte angelegte Vertragsbindung „unterschriftsreif“ bezeichnen würde.
Volker Fritz
Quelle: Brief EU-Kommission vom 27.06.2016 trade.dga2.e.1(2016)3011600