Jetzt will der Wirtschaftsrat der CDU Druck auf die Bundesregierung aufbauen und das Rösler/Altmaier Gesetz so schnell wie möglich durch den Bundestag bringen.
Berlin (ots) – „Der Wirtschaftsrat begrüßt die vorgelegten gesetzlichen Regelungen des Bundesumweltministeriums und des Bundeswirtschaftministeriums zum Einsatz von Fracking-Technologie bei der Erdgasförderung“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates im Vorfeld der Koalitionssitzung am 17. April 2013.
„Unter der Bedingung, dass eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser ausgeschlossen ist, muss eine Erkundung und auch die Förderung von Erdgas in Deutschland möglich sein.“
„Aufgrund der unsachlichen Diskussion werden in Deutschland seit zwei Jahren auch in der konventionellen Erdgasförderung keine unterstützenden Maßnahmen mittels Fracking mehr genehmigt. Hier herrscht ebenfalls ein faktisches Fracking-Moratorium. Die deutsche Erdgasproduktion, die 2010 noch 14 Prozent des nationalen Verbrauchs betrug, ist rückläufig und beträgt derzeit nur noch rund 12 Prozent des nationalen Verbrauchs“ erklärt Wolfgang Steiger.
„Die Erschließung der nationalen Erdgasvorkommen würde unsere Rohstoff- und Energieversorgung zusätzlich absichern. Die umweltschonende Förderung könnte heimische Wertschöpfung generieren und der Energieträger Gas könnte aufgrund seiner CO2-armen Verbrennung einen Betrag zum Klimaschutz leisten.“
„Der Wirtschaftsrat fordert, dass das Gesetzgebungsverfahren nun unverzüglich eingeleitet wird und die Erkundung heimischer Schiefergasvorkommen schnellstmöglich genehmigt wird“, so Steiger weiter. „Die Bundesregierung zaudert und zögert schon seit über zwei Jahren. Die Erkundung der Schiefergaslagerstätten und die Entwicklung der notwendigen Fördertechniken sind Voraussetzung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer zukünftigen Förderung. Die Unternehmen brauchen Investitionssicherheit. Dazu müssen zumindest Erkundungsbohrungen möglich sein!“
„Die vorgelegten Vorschläge zu Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-Bergbau-Verordnung) lassen beim Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen keine Kompromisse zu. Insbesondere die verbindliche Einbeziehung der örtlichen Wasserbehörden und ihrer Fachkompetenz bei der bergrechtlichen Genehmigung ist der entscheidende Punkt. Die Begutachtung der Umweltauswirkungen eines Fracs auf den Wasserkörper gehört zu den originären Aufgaben der Wasserbehörden. Nach § 19 WHG sollen die Wasserbehörden im Verfahren ein Vetorecht erhalten.“
Originaltext: Der Wirtschaftsrat der CDU
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