Wie am 27.4. hier berichtet wurde ist über beide Anträge zum Thema Fracking in der 167. Sitzung des Bundestages namentlich abgestimmt worden.
Es ging um einen Antrag von B’90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik
Und um einen Antrag von der Partei: Die Linke
- „Verbot von Fracking in Deutschland“ – Forderung nach einem Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot
Die Ergebnisse sind unter den u. g. Links zu finden und jede/r Bürger/in kann Einsicht nehmen, wie sein/e gewählte/r Vertreter/in im Bundestag zum jeweiligen Antrag abgestimmt hat.
Ablehnung des Antrages von B‘90/Die Grünen:
http://www.bundestag.de/blob/418776/5279142ee84ec15546212895c59ad2d1/20160428_1-data.pdf
Ablehnung des Antrages von der Partei „Die Linke“
Bitte berücksichtigen: das Ja der Bundestagsabgeordneten, bedeutet ja zur Beschlussempfehlung und nein zum Antrag! – Denn die Beschlussempfehlung lautet: Antrag der Linken ablehnen!
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik
Beide Anträge wurden somit mehrheitlich von CDU/CSU und SPD abgelehnt! Das bedeutet auch diese Chance wurde seitens der Bundestagsabgeordneten vertan. Die Forderungen nach einem Fracking-Verbot für Deutschland wurden ABGELEHNT!