Wirtschaftsminister Philip Rösler und Umweltminister Peter Altmaier planen erste gesetzliche Einschränkungen für die Erschließung von Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen. Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzgebieten wurden in den letzten Monaten von fast allen betroffenen Bundesländern auf freiwilliger Basis bereits umgesetzt und sollen nun Gesetz werden.
Disposalbohrungen zur Verklappung der hochgiftigen Abwässer und die konventionelle Gasförderung in Trink- und Heilquellengebieten bleiben aber weiterhin explizit erlaubt.
In NRW, Schleswig-Holstein, Hessen und andere Bundesländern gelten weiter Moratorien für die Genehmigungsverfahren. Grundlage der Moratorien ist, dass erste Gutachten ein erhebliches Risiko der unkonventionellen Gasförderung erkannt haben. In vielen Bereichen fehlen wissenschaftliche Erkenntnisse und damit die Grundlagen für die Vermeidung von Risiken. Solange Risiken für Mensch und Natur aber nicht ausgeschlossen werden können, können auch keine Genehmigungen erteilt werden.
Warum sich die Bundesregierung dieser Logik nicht anschließend möchte, bleibt unverständlich. Mehrere Bundesländer haben über den Bundesrat ein Moratorium gefordert, welches aber von der Regierung abgelehnt wurde. Auch das von der Umweltministerkonferenz geforderte Verbot von Disposalbohrungen wird in der Gesetzesänderung nicht erwähnt.
Die für die wasserrechtliche Genehmigung zuständigen Behörden haben damit den Schwarzen Peter. Sie müssten ohne einen deutschlandweiten und wissenschaftlich begründeten Leitfaden Entscheidungen treffen und werden im Zweifel von Unternehmen und Bürgern gleichermaßen verklagt werden.
Umweltminister Peter Altmaier hat bereits erkannt, dass eine europäische Schiefergasförderung keine Effekte auf Preise oder Versorgungssicherheit hat. In vielen Studien und Berichten wird das seit 2011 ausführlich dargelegt.
Wirtschaftsminister Philip Rösler glaubt dagegen noch das Märchen vom billigen Gas. Er traut den gasfördernden Unternehmen zu, die für die Förderung relevanter Gasmengen benötigte Anzahl von 700 bis 1000 Bohrungen pro Jahr durchzuführen. Bislang scheiterten die gleichen Unternehmen schon bei der Auswahl benzoldichter oder rostfreier Rohre für ihre Abwasserverklappung.
Die Änderungen sollen jetzt kurzfristig im Bundestag beschlossen werden. Die Bürgerinitiativen fordern weiterhin ein generelles Verbot der Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen und ein Verbot von Disposalbohrungen.