Nun wird sich zeigen, wer unsere Freunde sind. NRW und Schleswig-Holstein planen Frackingverbot und starten noch in diesem Monat mit einer Bundesratsinitiative.
Wo ein Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, da darf auch keine Genehmigung erteilt werden. So lautet schlicht und ergreifend der Grundsatz der Behörden, die für den Erhalt der Integrität unserer Lebensumwelt zu sorgen haben. Zumindest im Wasserhaushaltsgesetzt findet dafür der Begriff »Besorgnisprinzip« Anwendung. Im Bergrecht sieht es da schon anders aus, da muss ernsthaft bestritten werden, dass das Bergrecht dem zuständigen Bergamt ausreichend Kompetenz an die Hand gibt, die Umwelt vor gefährlichen Eingriffen zu schützen. Nachdem sie es auf der Umweltministerkonferenz schon angekündigt hatten, verkündete jetzt das Schleswig-Holsteinische Umweltministerium, dass es zusammen mit seinem Nordrhein-Westfälischen Counterpart Mitte Dezember eine Bundesratsinitiative initiieren will, um ein bedingungsloses Verbot von Fracking unter gewissen Umständen zu erreichen. »Die Risiken von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe von umwelttoxischen Substanzen sind nicht geklärt. Eine Gefährdung der Umwelt ist nicht auszuschließen. Wir dürfen Grund- und Trinkwasser in keinem Fall gefährden«, sagte Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck der Presse.
Quelle:
Bundesratsinitiative gegen Fracking soll gestartet werden – VIERLAENDER.de.