Bund hat Verbot von Hydraulic Fracturing bereits prüfen lassen

Der wissenschaftliche Dienst des Bundes hat eine Ausarbeitung zu „Möglichkeiten der rechtlichen Beschränkung“ von Hydraulic Fracturing erstellt. Das Ergebnis der Prüfung ist:

„Die Förderung von unkonventionellem Erdgas bedarf einer bergrechtlichen Erlaubnis und unterliegt zudem anderen rechtlichen Beschränkungen.

Sollte der Bundesgesetzgeber zur Eindämmung etwaiger Risiken des Hydraulic Fracking ein Verbot dieser Fordermethode für erforderlich halten, könnte er ein entsprechendes Gesetz erlassen. Der damit verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit könnte durch Schutz von Mensch und Umwelt gerechtfertigt werden.“

In Frankreich und Bulgarien ist Hydraulic Fracturing bereits verboten.

Quelle:
Förderung von unkonventionellem Erdgas – Möglichkeiten der rechtlichen Beschränkung

Author

Jörn Krüger

Jörn Krüger ist Software Entwickler und engagiert sich in verschiedenen Organisationen, die Internet und bürgerliches Engagement verbinden.

Im Oktober 2010 begann er mit dem Blog unkonventionelle-gasfoerderung.de, auf dem aktuelle und internationale Nachrichten, Meinungen und Berichte zur unkonventionellen Gasförderung veröffentlicht werden. Als informierter Laie schreibt er Gastbeiträge, informiert über Fracking und steht als Gesprächspartner für Parteien und Institutionen zur Verfügung. Zum Thema kam er, als ExxonMobil im September 2010 ankündigte, in seinem Wohnort Nordwalde nach unkonventionellen Gasvorkommen zu bohren. Nach wenigen Stunden Recherche über die weltweiten Folgen von Fracking und dem geringen Informationsstand auf allen Ebenen der Entscheidenden in Politik und Wirtschaft war für ihn klar, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Beiträge ähnlichen Inhalts

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner