Der Rat der Gemeinde Hohenfels spricht sich in aller Deutlichkeit gegen Fracking – einem
Verfahren zur unkonventionellen Erdgasgewinnung – auf dem Gebiet der Gemeinde
Hohenfels, in der gesamten Region und auch generell aus. Diese Haltung schließt sowohl
mögliche Explorations- und Probebohrungen als auch Bohrungen zur tatsächlichen
Erdgasgewinnung im großtechnischen Maßstab ein.
Der Rat der Gemeinde Hohenfels sorgt sich um die Gesundheit der Bürger, die Qualität des
Grund- und Trinkwassers, im Besonderen um die landwirtschaftlich und touristisch genutzte Region des Bodensees mit dem Bodensee als größten Trinkwasserversorger des Landes.
Dies sieht der Rat der Gemeinde und die Bürgerschaft durch das „Fracking-Verfahren“ aufs Äußerste gefährdet.
Es bleibt festzuhalten, dass mit der Etablierung umweltbelastender und ursprünglich
unwirtschaftlicher, teurer Verfahren umweltpolitisch betrachtet das falsche Signal gegeben
wird. Eine Stärkung von Strategien zur Senkung des Energieverbrauches sowie eine
konsequente Verfolgung der sogenannten Energiewende hin zu erneuerbaren Energien
wären im Ergebnis wesentlich nachhaltiger und würden die umweltgefährdende
Energiegewinnungsmethoden verhindern.
Gemeinsam mit dem Landkreis Konstanz sowie weiteren betroffenen Landkreisen und
Kommunen in Baden-Württemberg will die Gemeinde Hohenfels erreichen, dass das
Bergrecht geändert wird. Fracking soll bei unkonventioneller Erdgasförderung demnach ganz verboten werden. An den Lizenzvergaben und Genehmigungsverfahren für diese umstrittene Erdgasförderung sollen die Kommunen und Kreise zukünftig als so genannte Träger öffentlicher Belange maßgeblich beteiligt werden. (Planfeststellungsverfahren)
Langfristiges Ziel ist ein bundesweites Verbot des Verfahrens „Fracking“ – unkonventionelle
Erdgasförderung.
„Die Gemeinde Hohenfels fordert daher die Landesregierung Baden-Württemberg auf,
-das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) anzuweisen, dass bei der
Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl im Bezug auf der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen,
-sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine
Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass Fracking verboten
wird.
– bis dahin – künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren zum Fracking – beginnend bereits
vor der Aufsuchungserlaubnis – neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden
und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen Einvernehmen herzustellen,
-eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose
Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu
gewährleisten,
-eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab dem 1. geförderten Kubikmeter Gas,
durchzuführen.”
Gemeinde Hohenfels, im April 2012