BUND Baden-Württemberg: Fracking-Konzession darf nicht verlängert werden
Stuttgart/Freiburg. /Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) und das Landesumweltministerium prüfen derzeit, ob die Konzession zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas) am Bodensee verlängert werden kann. „Der Landtag hat in einem parteiübergreifenden Beschluss Fracking am Bodensee abgelehnt. Vonseiten des Umweltministeriums wird betont, dass Fracking aufgrund des Wasserrechts im Bodenseeraum nie zur Anwendung kommen wird. Die Verlängerung der Konzession wäre daher ein völlig falsches Signal an das Fracking-Unternehmen Parkyn Energy“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg.
Der BUND kritisiert die von den Behörden vorgebrachte Argumentation, dass gemäß des Bergrechts (BBergG) die Verlängerung der Konzession nicht versagt werden könne. Vielmehr ist sogar nach § 11, Abs. 10 BBergG die Erlaubnis zu versagen, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung ausschließen. „Es ist offensichtlich, dass es gerade im Bereich des Bodensees, aus dem Millionen Menschen ihr Trinkwasser beziehen, entgegenstehende öffentliche Interessen gibt, die eine Erkundung ausschließen. Die Landesbehörden müssen den Mut haben, vor diesem Hintergrund die Konzession zu versagen und damit die Hochrisikotechnologie Fracking aus Baden-Württemberg herauszuhalten“, fordert Dahlbender.
Auffallend ist auch, dass Parkyn Energy das Aufsuchungsgebiet bislang trotz planmäßiger, mit der zuständigen Behörde abgestimmter Aufsuchung noch nicht ausreichend untersuchen konnte, wie es das BBergG in § 16 Abs. 4 vorschreibt. „Die Behörden müssen verhindern, dass das Unternehmen sich lediglich Rechte sichern möchte, um Konkurrenten fern zu halten“, erklärt Brigitte Dahlbender, „im letzten Quartalsbericht der Firma 3 Legs Resources, deren Tochterfirma Parkyn Energy ist, steht außerdem zu lesen, dass die Konzessionsrechte weiterveräußert werden sollen.“
Siehe auch: BUND OV Konstanz, 4. November 2013: Das Bergrecht ist kein zahnloser Tiger
Vier gute Gründe, warum allein schon das Berggesetz ausreichend Handhabe gäbe, die Verlängerungen zu versagen.