Pressemitteilung
03.06.2016
BBU und BUND legen erste Stellungnahme zum Entwurf der Novellierung der TA Luft vor
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.) haben den Entwurf zur Novellierung der Technischen Anleitung Luft als wenig ambitioniert kritisiert. In einer vierzig Seiten umfassenden ersten Stellungnahme setzen sich die beiden Umweltverbände detailliert mit den geplanten Änderungen, Defiziten beim gebietsbezogenen Immissionsschutz und ungenügenden und fehlenden Verschärfungen von anlagenbezogenen Emissionen auseinander. Vertreter beider Verbände fordern die Bundesregierung auf, der Industrie nicht nachzugeben, sondern einen neuen Entwurf vorzulegen, der hohen Standards gerecht wird.
Oliver Kalusch vom BBU erklärt hierzu: „Bundesregierung und Umweltbundesamt wollen sich immer noch nicht von Bagatellschwellen bei der der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten lösen. Damit können Anlagen genehmigt werden, obwohl Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit längst überschritten sind. Zudem sind viele Grenzwerte für die Belastung der Atemluft viel zu hoch angesetzt. Hier ist ein grundsätzliches Umdenken angesagt. Die Grenzwerte müssen deutlich gesenkt werden und dürfen nicht durch Ausnahmeregelungen ausgehöhlt werden.“
Claudia Baitinger vom BUND ergänzt: „Bei den anlagenbezogenen Emissionen sind deutlich geringere Emissionen erforderlich. Dies ist gerade bei den Staubemissionen möglich. Obwohl heute Abgasreinigungstechniken zur Verfügung stehen, mit denen 5 mg/m³ problemlos eingehalten werden können, ist der allgemeine Staubgrenzwert doppelt so hoch. Die Anforderungen für gasförmige anorganische Stoffe wurden wortgleich aus der TA Luft 2002 übernommen. Selbst im Vergleich mit der TA Luft 1986 sind hier nur geringfügige Änderungen festzustellen. Und bei besonders problematischen Stoffen wie Quecksilber könnten die Massenkonzentrationen im Abgas deutlich gesenkt werden.“
Angesichts der Tatsache, dass die TA Luft etwa alle 15 bis 20 Jahre novelliert wird, muss diese Verwaltungsvorschrift den Stand der Technik vorantreiben und nicht einen weitgehenden Stillstand festschreiben. Diesem Anspruch wird der nun vorgelegte Entwurf nicht gerecht. BBU und BUND fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des TA Luft- Entwurfs.
Die Stellungnahme von BBU und BUND ist abrufbar unter: