BBU-Pressemitteilung – BBU begrüßt Warnung des deutschen Ärztetages vor Verharmlosung möglicher Strahlenschäden

Warnung vor ionisierender Strahlung

Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 warnt dringend vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden.
Es gibt nach seinen Ausführungen keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung. Auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen können gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen erfolgen. Aus Strahlenschutzgründen muß die Belastung so klein wie möglich gehalten werden.
Zwar bezieht sich die Forderung des Ärztetages in diesem Fall auf Atomkraftwerke und deren Restmüll, kann aber ebenso auf die Förderung von Gas und Öl übertragen werden.
Nebenprodukte bei der Förderung dieser Energieträger sind unter anderem mehr oder weniger stark radioaktiv belastete Stoffe. Unsere Forderung ist, dass auch diese freigesetzten radioaktiven Begleitstoffe äußerst kritisch betrachtet werden und bei Politikern und behördlichen Entscheidungen Beachtung finden.
Es gibt keinen Schwellenwert für die Unbedenklichkeit vermeintlich geringer Strahlenmengen!
Dazu die folgende BBU-Pressemitteilung:

(Bonn, Berlin, 06.06.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) be­grüßt die Warnung des 120. Deutschen Ärztetages vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Rest­müll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW). Das Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig fordert dazu: „Die Bundesregierung muss die Warnung des Deutschen Ärztetages ernst nehmen. Der Umgang mit Atommüll darf nicht leichtfertig erfolgen und letztlich ist es geboten, sofort jegliche Atommüllproduktion in den noch laufenden Atom­kraftwerken und Uranfabriken zu unterbinden.“

In einem Ende Mai gefassten Beschluss des Ärztetages heißt es: „Durch die sogenannte „Freigabe“ gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt.

Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert die Bundesregierung auf, sich zur Minimierung der gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen.“

Weiter heißt es in der Begründung des Beschlusses: „Als Ärzte weisen wir darauf hin, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen entstehen können. In diesem Zusammenhang sind die gesundheit­li­chen Folgen einer Verteilung von AKW-Restmüll nicht ausreichend geklärt. Aus Strahlen­schutzgründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten und mit dem bestmöglichen technischen Stand sicher verwahrt werden, am besten auf dem Kraftwerks­gelände.“

http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf (TOP Ib – 111, S. 240).

Entsprechende Forderungen gibt es schon seit längerer Zeit von der Ärzteorganisation IPPNW sowie von Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden.

Die Initiative Atomerbe Obrigheim, die im BBU organisiert ist, befasst sich bereits seit einigen Jahren mit der Thematik der „Freimessung“ von Atommüll. Anfang 2012 hatten vier Kläger und Klägerinnen aus der Umgebung des Atomkraftwerkes Obrigheim (KWO) mit Unterstützung der Initiative AtomErbe Obrigheim Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Grund für die Klage war u. a. die für die 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nicht durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie sicherheitstechnische Defizite. In einer Pressemitteilung der Initiative hieß es schon damals: „Beim Abbau der KWO-Anlagen fallen in großer Menge Stoffe mit geringerer radioaktiver Belastung an, die auf einer Deponie gelagert oder sonst im konventionellen Bereich verwertet werden sollen. Damit können Personen aus der Bevölkerung (Anwohner und Beschäftigte der Entsorgungsanlagen) direkt betroffen sein. Diese Freigabe ist allerdings nicht – wie in anderen Stilllegungsverfahren üblich – in der Genehmigung geregelt. Das ist eine Umgehung der Öffentlichkeitsbeteiligung.“

http://www.atomerbe-obrigheim.de/2012/01/klage-gegen-2-sag-eingereicht

„Angesichts der riesigen Mengen an Abbaumaterial, die derzeit und zukünftig beim Rückbau der Atomkraftwerke und sonstiger Atomanlagen anfallen, darf keine weitere Verteilung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt stattfinden. Denn damit würde sich zum einen die radioaktive Strahlung für die Bevölkerung weiter erhöhen, zum andern können die radioaktiven Stoffe eingeatmet werden oder in die Nahrung gelangen,“ erläutert Gertrud Patan, Mitglied der Initiative AtomErbe Obrigheim und Vorstandsmitglied des BBU.

Aktuell rufen die Anti-Atomkraft-Initiativen, der BBU und weitere Organisationen zum Protest gegen drohende Castor-Atommülltransporte, die erstmals mit einem Binnenschaft auf dem Neckar von Obrigheim nach Neckarwestheim durchgeführt werden sollen. Mehr dazu unter

https://neckar-castorfrei.de.

Weitere Informationen:

http://www.atomerbe-obrigheim.de

https://www.ippnw.de/atomenergie.html

 

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter

http://bbu-online.de telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet

https://www.facebook.com/BBU72/

Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

 

 

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