BBU-Pressemitteilung
24.03.2017
BBU kritisiert Niedersachsens Einstieg in die Förderung von Gas aus
unkonventionellen Lagerstätten
(Bonn, Hannover, Lüdersfeld, 24.03.2017) Mit Empörung hat der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) auf die erteilte
Bohrgenehmigung für die Firma Lauenhagengas reagiert. Geplant ist die
Förderung der Kohflözgasvorkommen im niedersächsischen Lüdersfeld. Hatte
die niedersächsische Landesregierung bislang eine kritische Haltung zur
Gasförderung in unkonventionellen Lagerstätten an den Tag gelegt, zeigt
sich jetzt, dass sie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) bei Bohrgenehmigungen problemlos gewähren lässt. Davon
profitieren die Gasförderunternehmen, während Mensch und Natur das
Nachsehen haben. Der BBU fordert die Landesregierung auf, dem ein Ende
zu bereiten.
In der Fracking-Diskussion hatte die Landesregierung versucht,
Tight-Gas-Reservoirs zu konventionellen Lagerstätten zu erklären und
damit einem Fracking-Verbot in diesen Gesteinsschichten zu entgehen.
Doch diese Argumentation greift hier nicht: Bei den
Kohleflözgasvorkommen handelt es sich eindeutig um unkonventionelle
Lagerstätten, deren Erkundung und Ausbeutung sich verbieten sollte. Doch
auch hier gibt Niedersachsen nun den Startschuss.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Erfahrungen damit sind in Deutschland praktisch nicht vorhanden.
Dennoch wird leichtfertig ohne jede Umweltverträglichkeitsprüfung oder
Öffentlichkeitsbeteiligung die Genehmigung erteilt. Die Region
Schaumburg wird so zum Freilandexperiment. Dabei ist gerade dieser
Standort denkbar ungeeignet. Die geringe Tiefenlage bietet kaum eine
Überdeckung. Der Standort ist vom früheren Kohlebergbau zerrüttet und
schon heute lassen sich Methanausgasungen aus dem Untergrund beobachten.“
Offenbar wiederholt das Land die Fehler, die schon zur verborgenen
Etablierung des Frackings führten. Anstatt die Folgen einer Technik
vorab zu ermitteln und zu bewerten, wird ohne Hemmungen losgebohrt.
Damit werden Fakten und künftige Standards geschaffen, die sich kaum
noch korrigieren lassen. Es stellt sich auch die Frage, wer für mögliche
Schäden dieser Gasförderung aufkommt.
Während das LBEG von einer umfassenden Beteiligung des Landkreises
spricht, wurde diesem nach Informationen des BBU der Bohrbetriebsplan
jedoch gar nicht vorgelegt. Zugleich ist dem BBU unverständlich, wie
Wasserbehörde und Landrat auf dieser lückenhaften Basis ihr Einvernehmen
erklären können, auf das sich das LBEG nun bezieht.
Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf, das LBEG
anzuweisen, die Bohrgenehmigung unverzüglich zurückzunehmen.