BBU: NRW-Ministerpräsidentin Kraft führt Bevölkerung beim Fracking in die Irre
(Bonn, Düsseldorf, 30.04.2016) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU e.V.) hat der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
vorgeworfen, die Bevölkerung beim Thema Fracking in die Irre zu führen.
Als Reaktion auf die weit fortgeschrittenen Pläne der Koalition aus
CDU/CSU und SPD im Bund, Fracking flächendeckend in Deutschland zu
ermöglichen, hatte die Regierungschefin erklärt, dass es mit einer
Regierung aus SPD und Grünen in NRW kein Fracking für unkonventionelle
Lagerstätten geben würde. Doch der Landesentwicklungsplan, der derzeit
aufgestellt wird und für den die Staatskanzlei die Verantwortung trägt,
sieht in vielen Fällen die Anwendung der Fracking-Technik vor.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Es ist ermüdend, wenn Frau Kraft immer wieder die gleiche falsche
Legende vom Fracking-Verbot in NRW präsentiert und auf den LEP verweist.
Denn die Realität sieht gänzlich anders aus. Fracking zur Ölgewinnung
ist dort ausnahmslos erlaubt. Fracking zur Gasgewinnung soll in
bestimmten Sandsteinformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs,
uneingeschränkt erfolgen können. Und im Schiefergestein und
Kohleflözreservoirs ist nur die industrielle Förderung mittels Fracking
untersagt. Die Aufsuchung von Gas in diesen Lagerstätten mittels
Fracking, d.h. bei Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und
Forschungsbohrungen, ist im Entwurf des LEP NRW gerade nicht
ausgeschlossen. Da wirkt es zynisch, wenn Frau Kraft gegenüber dem WDR
erklärt, dass sie Forschungsbohrungen ausschließe.“
Der BBU kritisiert Hannelore Kraft mit deutlichen Worten: Wenn die
Ministerpräsidentin erklärt, dass sie „keine butterweiche Lösung“ wolle,
reicht es nicht aus, die CDU anzuklagen. Vielmehr muss sie selbst
endlich einen LEP-Entwurf präsentieren, der Fracking ausnahmslos
ausschließt. Solange sie das nicht tut, wirken ihre Aussagen wie reine
Wahlkampfrhetorik für die NRW-Landtagswahl im nächsten Jahr.
Die Stellungnahme des BBU vom 12.01.2016 zum Entwurf des LEP für das
Land NRW kann hier nachgelesen werden:
http://bbu-online.de/Stellungnahmen.htm