BBU: NRW-Ministerpräsidentin Kraft führt Bevölkerung beim Fracking in die Irre

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(Bonn, Düsseldorf, 30.04.2016) Der Bundesverband Bürgerinitiativen 
Umweltschutz (BBU e.V.) hat der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft 
vorgeworfen, die Bevölkerung beim Thema Fracking in die Irre zu führen. 
Als Reaktion auf die weit fortgeschrittenen Pläne der Koalition aus 
CDU/CSU und SPD im Bund, Fracking flächendeckend in Deutschland zu 
ermöglichen, hatte die Regierungschefin erklärt, dass es mit einer 
Regierung aus SPD und Grünen in NRW kein Fracking für unkonventionelle 
Lagerstätten geben würde. Doch der Landesentwicklungsplan, der derzeit 
aufgestellt wird und für den die Staatskanzlei die Verantwortung trägt, 
sieht in vielen Fällen die Anwendung der Fracking-Technik vor.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: 
„Es ist ermüdend, wenn Frau Kraft immer wieder die gleiche falsche 
Legende vom Fracking-Verbot in NRW präsentiert und auf den LEP verweist. 
Denn die Realität sieht gänzlich anders aus. Fracking zur Ölgewinnung 
ist dort ausnahmslos erlaubt. Fracking zur Gasgewinnung soll in 
bestimmten Sandsteinformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, 
uneingeschränkt erfolgen können. Und im Schiefergestein und 
Kohleflözreservoirs ist nur die industrielle Förderung mittels Fracking 
untersagt. Die Aufsuchung von Gas in diesen Lagerstätten mittels 
Fracking, d.h. bei Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und 
Forschungsbohrungen, ist im Entwurf des LEP NRW gerade nicht 
ausgeschlossen. Da wirkt es zynisch, wenn Frau Kraft gegenüber dem WDR 
erklärt, dass sie Forschungsbohrungen ausschließe.“

Der BBU kritisiert Hannelore Kraft mit deutlichen Worten: Wenn die 
Ministerpräsidentin erklärt, dass sie „keine butterweiche Lösung“ wolle, 
reicht es nicht aus, die CDU anzuklagen. Vielmehr muss sie selbst 
endlich einen LEP-Entwurf präsentieren, der Fracking ausnahmslos 
ausschließt. Solange sie das nicht tut, wirken ihre Aussagen wie reine 
Wahlkampfrhetorik für die NRW-Landtagswahl im nächsten Jahr.

Die Stellungnahme des BBU vom 12.01.2016 zum Entwurf des LEP für das 
Land NRW kann hier nachgelesen werden: 
http://bbu-online.de/Stellungnahmen.htm


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Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn

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