Pressemitteilung 21.04.16
BBU fordert Moratorium für das Erkundungsvorhaben für Erdgas in Ascheberg-Herbern (Bonn, Ascheberg, 21.04.2016) Während die HammGas GmbH & Co KG versucht, ihre Pläne für die Gasförderung in Ascheberg-Herbern voranzutreiben, hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ein Moratorium für das gesamte Vorhaben gefordert. Der Umweltverband begründet dies mit dem unbestimmten Förderverfahren, mangelnder Transparenz, Defiziten bei der Anlagensicherheit und einer umweltschädlichen Art der Bohrschlammentsorgung. Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Bis heute ist völlig unklar, wie die vom Betreiber verwendete Methode ‚Tektomechanik‘ funktionieren soll und welche Umwelteinwirkungen von ihr ausgehen. Es wäre die Pflicht der HammGas gewesen, dies detailliert darzustellen. Und es wäre Aufgabe der Bezirksregierung Arnsberg gewesen, dies im Detail zu klären, da sie für die Zulassung des Betriebsplans verantwortlich ist. Doch es drängt sich der Eindruck auf, dass es der Behörde egal ist, wie ein Unternehmen Gas aufsucht und fördert. Dies geht zu Lasten der Anwohner und Umwelt.“ Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Besorgniserregende Intransparenz gibt es auch bei der Veröffentlichung der Betriebsplanunterlagen. So hat HammGas, die angeblich Wert auf Offenheit legt, nur einen Teil der Dokumente ins Netz gestellt. Weitere Unterlagen musste der BBU im Rahmen eines Antrags nach dem Umweltinformationsgesetzes bei der Bezirksregierung loseisen. Doch noch immer liegen nicht alle Daten vor. HammGas hat der elektronischen Übermittlung etlicher Unterlagen widersprochen. Dies wird der BBU nicht hinnehmen, so dass hierüber in einem Widerspruchsverfahren entschieden werden muss.“ Auch die Bezirksregierung lässt die erforderliche Transparenz vermissen. Einem Betroffenen wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Veröffentlichung relevanter Informationen zu Wasseranalysen und Chemikalien nicht vorgesehen ist. Einer weiteren Anfrage ist zu entnehmen, dass die Öffentlichkeit nicht über die Menge und Zusammensetzung des anfallenden Bohrschlamms informiert wird. Dies steht im Widerspruch zu der Bestimmung des Umweltinformationsgesetzes, die Bevölkerung aktiv über umweltrelevante Daten zu informieren. Hierzu erklärt Oliver Kalusch: „Gerade beim Versuch, den Brand- und Explosionsschutzplan absurderweise zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis zu erklären, wird die Zielsetzung deutlich. Das Dokument enthält zwar keine Geheimnisse, ist aber so oberflächlich und dürftig, dass sich die Bevölkerung ernsthaft Gedanken über ihren Schutz machen muss. Dies sollte offensichtlich verborgen werden.“ Bei der Bohrschlammproblematik versagt die Bezirksregierung Arnsberg in erschreckender Weise. Während in Nordrhein-Westfalen intensiv über die Ablagerung von Bohrschlämmen auf Deponien und den davon ausgehenden Umwelteinwirkungen diskutiert wird, wählt die Bezirksregierung Arnsberg eine noch umweltschädlichere Variante. So erklärt sie in einem Schreiben, dass Bohrklein und Bohrschlämme als Bergversatz in einem Untertagebergwerk abgelagert werden. Angesichts der katastrophalen Erfahrungen, die NRW in der Vergangenheit mit der Verbringung von Abfällen in stillgelegte Steinkohlebergwerke unter Tage gemacht hat, ist dies nicht hinnehmbar. Abschließend erklärt Oliver Kalusch: „Das gesamte Vorhaben Herbern 58 gehört auf den Prüfstand. Es ist ein Skandal, welche geringe Prüfungstiefe, welche geringen Sicherheitsanforderungen und welche geringen Ansprüche an die Entsorgung hier Anwendung finden. Auf dieser Grundlage darf in Herbern nicht gebohrt werden. Wir fordern ein Moratorium, das den Stopp sämtlicher Aktivitäten des Vorhabens umfasst.“ http://bbu-online.de
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