Pressemitteilung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Chance verpasst, ein Votum für ein umfassendes Fracking-Verbot abzugeben. Zwar konnten sich die Ländervertreter dazu durchringen, die Aufnahme eines neuen Paragrafen ins Bundesberggesetz zu fordern, der Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in Schiefer-, Ton oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein verbietet. Dies umfasst jedoch weder die Erdöl- und Metallgewinnung, noch werden Mensch und Umwelt vor den Gefahren des Frackings im Sandgestein geschützt, kritisiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.). Damit bleibt die Entscheidung des Bundesrates hinter zwingend notwendigen ökologischen Anforderungen zurück.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Der Bundesrat wäre gut beraten gewesen, sich dem Votum seines Umweltausschusses anzuschließen. Dieser hatte ein umfassendes Verbot des Frackings zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen gefordert. Dies sollte unabhängig von der Gesteinsformation gelten. Mit der Entscheidung, für Fracking im Sandgestein kein Verbot zu fordern, wird insbesondere die Gesundheit der Menschen in Niedersachsen aufs Spiel gesetzt. Zudem besteht die Gefahr, dass über den Zwischenschritt ‚Fracking in Tight-Gas-Reservoirs‘ auch der spätere Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgt.“
Direkt verantwortlich für diese Entscheidung macht der BBU den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Dieser hatte in der Bundesratsdebatte altbekannte Legenden wiederholt. So zum Beispiel die angeblich erprobten Frac-Vorhaben im niedersächsischen Sandstein, die die Beherrschbarkeit und Verantwortbarkeit dieser Technik belegen sollen . Doch aussagekräftige Ergebnisse liegen nicht vor, da es niemals ein systematisches Monitoring von Fracking-Auswirkungen in Niedersachsen gegeben hat. Die Schwelle der Verantwortbarkeit liegt für den Ministerpräsidenten offenbar sehr niedrig.
Befremdlich ist auch, dass Weil im Zusammenhang mit Fracking eine nationale Energieautarkie ins Spiel bringt. Diese kann es nur mit regenerativen Energien geben, und nicht mit der geringen Menge Erdgas, die in deutschem Boden liegt. Für den BBU drängt sich der Eindruck auf, dass es dem Ministerpräsidenten nur um den Förderzins geht, den die Gaskonzerne in Niedersachsen entrichten.
In der Debatte wurde zudem auf handwerkliche Fehler in den Rechtsänderungsentwürfen der Bundesregierung hingewiesen. Der BBU teilt diese Auffassung. Er fordert die Bundesregierung daher auf, ihr Regelungspaket zurückzuziehen. Eine Neuvorlage dürfe nur auf der Basis des umfassenden Verbotsvorschlags des Umweltausschusses des Bundesrates erfolgen.