(Bonn, Berlin, 01.04.2015) Pressemitteilung
Als unverantwortliche Fehlentscheidung bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, ein Pro-Fracking-Recht auf den Weg zu bringen. Auf Dreiviertel der Fläche Deutschlands wäre danach Fracking grundsätzlich möglich. Fracking im Rahmen der Geothermie und im Sandgestein wird auf dieser Fläche für alle Tiefen freigegeben. Dies gilt auch für Fracking im Schiefergestein und in Kohleflözen unterhalb einer Tiefe von 3.000 Metern. Oberhalb dieser Tiefe wird die faktische Entscheidung in die Hände einer überwiegend mit Fracking-Befürwortern besetzten Kommission gegeben. Damit setzt das Bundeskabinett die Bevölkerung und die Umwelt weiträumig den Gefahren der unbeherrschbaren Risikotechnik wie Grundwasserkontaminationen und Erdbeben aus. Bereits jetzt gibt es im Bundestag massiven Widerstand gegen das vorgelegte Fracking-Recht. Der BBU appelliert an die Bundestagsabgeordneten, einzugreifen und das Regelungspaket zu stoppen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Bundesregierung provoziert mit ihren Plänen einen völlig unnötigen gesellschaftlichen Konflikt. In ganz Deutschland engagieren sich Bürgerinitiativen gegen das gefährliche Gasbohren. Ein breites Bündnis von Organisationen hat sich in der letzten Woche gegen die Rechtsänderungsentwürfe ausgesprochen. Bereits jetzt ist absehbar, dass der gesellschaftliche Widerstand gegen den Einsatz dieser Technik weiter zunehmen wird. Doch die Bundesregierung forciert ihr Pro-Fracking-Recht, obwohl gefracktes Gas für die Energieversorgung Deutschlands entbehrlich ist. Die Regierung wäre gut beraten, ihre Fracking-Pläne aufzugeben und den Ausbau der Nutzung regenerativer Energiequellen voranzutreiben.“
Empörend findet der BBU die Darstellungen von Bundes-Umweltministerin Hendricks zur Rechtfertigung des Regelungspakets auf der heutigen Bundespressekonferenz.
So wurde offenbar, dass die Aussage der Ministerin, ein Fracking-Verbot wäre grundgesetzwidrig, aus der Luft gegriffen ist. So konnte die Ministerin auf Nachfrage kein Rechtsgutachten vorlegen, das ihre Aussage bestätigen würde. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von 2011, gemäß dem ein Fracking-Verbot problemlos möglich ist, erwähnte sie bezeichnenderweise nicht. Und der beschlossene Ausstieg aus der Atomkraft steht ihrer Aussage diametral entgegen, dass ein Technik-Verbot unmöglich wäre.
Die Aussage der Ministerin, dass in Deutschland die bisher strengsten Regeln für Fracking eingeführt werden, die es jemals gab, ist substanzlos. Denn mit ihrem Regelungspaket hebelt Frau Hendricks bestehende, strengere Ländermoratorien aus. Und konkrete technische Anforderungen für den Frack-Prozess werden weder durch die vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe festgelegt, noch sind derartige rechtliche Regelungen für die Zukunft vorgesehen.
Befremdlich ist auch der Satz der Ministerin: „Die Expertenkommission war in unserem Entwurf vom Dezember nicht drin.“ Die am 19.12.2014 an die Verbände verschickte Fassung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes enthielt die Expertenkommission bereits. Der BBU erwartet eine eindeutige Klärung der Frage, auf wessen Betreiben und wann die Fracking Kommission ins Spiel gebracht wurde und ob von außen Einfluss auf die Bundesregierung oder die Ministerien genommen wurde. Die nebulöse Aussage, dies sei „auf Druck der Union durch das Kanzleramt hinein verhandelt worden“, reicht nicht aus, um die Hintergründe der geplanten Einsetzung der einseitig besetzten Kommission zu klären.
Als hoffnungsvolles Zeichen sieht der BBU den fraktionsübergreifenden Widerstand von Bundestagsabgeordneten gegen Fracking. Angesichts der geplanten Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts im Eiltempo kommt diesen Abgeordneten nun die wichtige Aufgabe zu, schnell einzugreifen und das umweltschädliche Regelungspaket zu stoppen. Dabei können sie sicher sein, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten.
www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.