Die Arbeitsgemeinschaften der Wasserwerke an der Ruhr und der Ruhrverband haben das Rheinisch-Westfälische Institut für Wasser (IWW Mülheim) beauftragt, eine Regionalstudie zu erstellen. Es sollte die lokale Situation im Ruhreinzugsgebiet näher untersucht werden und die Möglichkeiten zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unter den spezifischen geologisch-hydrogeologischen, wasserwirtschaftlichen und flächennutzungsspezifischen Standortbedingungen im Einzugsgebiet der Ruhr bewertet werden. Die gesamte Studie ist hier einsehbar.
kurze Schlussfolgerung:
Es verbleiben weniger als drei Prozent der Fläche der genehmigten Felder an der Ruhr. Und auch auf diesen müsste dann noch geprüft werden, in welchem Umfang die bereits vorhandenen Flächennutzungen einer Gasgewinnung entgegenstehen.
Die AWWR und der Ruhrverband sind der Auffassung, dass der Schutz der Trinkwasserressourcen Vorrang vor der Rohstoffgewinnung haben muss. Sie drängen darauf, dass die Gesellschaften, die Rechte zum Aufsuchen von Gasvorkommen im Ruhreinzugsgebiet besitzen, auf diese und eine spätere Gasgewinnung in den im Gutachten ausgewiesenen Ausschlussgebieten verzichten. Insgesamt setzen Sie sich für ein Frackingverbot für das Ruhreinzugsgebiet und weiterer Einzugsgebiete von Flüssen und Seen ein, aus denen Trinkwasser gewonnen wird.