In Frankreich hat das Gesetz zum Verbot von Hydraulic Fracturing zur Förderung von Öl- und Gas nun auch den Senat passiert.
Bestehende Lizenzen verfallen innerhalb von 3 Monaten, wenn die Unternehmen nicht nachweisen können, dass das Gas auch ohne Hydraulic Fracturing gefördert werden kann.
Alleine zu wissenschaftlichen Zwecken und unter strenger Kontrolle des Staates sowie der Einhaltung der bestehenden Umweltgesetze soll die Anwendung des weltweit umstrittenen Verfahrens noch erlaubt werden können. Die Opposition befürchtet hier eine Hintertür.
Begründet wurde das Gesetz mit gleich mehreren Widersprüchen des Fracking-Verfahrens zu den französischen Umweltzschutzzielen. Dazu gehören die zusätzliche Entstehung von CO2 statt dessen Vermeidung, die Gefährdung von Trink- und Grundwasser sowie die ungeklärte Entsorgung der mit teils hochgiftigen Chemikalien versetzen Frackflüssigkeiten.
Auch wird ein großer Konflikt zwischen Gasförderung und Landwirtschaft und Tourismus in den betroffenen Gebieten befürchtet. Den kurzfristigen Profiten einiger weniger Unternehmen dürften die Umweltschutzziele nicht untergeordnet werden.
Sorgen bereitete den Abgeordneten auch, dass es einen fließenden Übergang von Exploration zur Förderung gebe. Da eine Förderung ohne Hydraulic Fracturing so gut wie ausgeschlossen sei und die Investitionen der Unternehmen zeigen, dass sie mit einer Förderung rechnen, sei eine Unterscheidung zwischen Probebohrung und Fracking bedeutungslos. Ob ein Fracking noch unter Exploration falle oder bereits zur Vorbereitung der Förderung diene, sei in den möglichen Folgen bedeutungslos.
Das französische Verbot richtet sich in erster Linie auf Schiefergas und -öl. In Nordrhein-Westfalen werden diese Vorkommen vor allem entlang der Ruhr im Aufsuchungsgebiet von Winterhall erwartet. Da aber auch in Tight Gas und Kohleflözen – nach Unternehmensangaben – in 66% bis 90% gefrackt wird, ist die Entscheidung des französischen Staates auch für das Münsterland relevant.
Das Gesetz wurde in Frankreich erst im März 2011 vorbereitet. Per Eilentscheidung passierte es in Rekordzeit Unterhaus und jetzt den Senat. Alleine die Unterschrift des Präsidenten fehlt noch, bevor es in Kraft treten kann.
Den politischen Kräften in Deutschland sollte damit klar sein, was die Bürgerinitiativen nun von ihnen erwarten. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Entscheidung aus Frankreich nicht auch in Deutschland übernommen werden sollte.
Verboten wurde nicht die Gasförderung an sich, sondern nur die Anwendung eines weltweit umstrittenen Verfahrens. Die Erfahrung zeigt, dass sich die gasfördernden Unternehmen gerne am untersten Rand des gesetzlich erlaubtem bewegen. Ein Gesetz wie in Frankreich könnte den notwendigen Anreiz schaffen, sich ernsthaft mit der Erforschung von Alternativen zu beschäftigen.
Quelle:
http://www.senat.fr/dossier-legislatif/ppl10-510.html