Anfang August hat BNK seine Klage gegen das Land Hessen wegen der Versagung der beantragten, bergrechtlichen Erlaubnis „Adler South“ zurückgezogen. Die Bürgerinitiative (BI) lebenswertes Korbach e.V. begrüßt die Rücknahme der Klage gegen das Land Hessen durch die BNK Petroleum Deutschland GmbH. Damit wird der Rückzug der Frackingpläne von BNK zumindest in Nordhessen besiegelt. In unmittelbarer Nähe in NRW jedoch, fungiert die GmbH noch unter dem Name Falke Hydrocarbons und verwaltet vom selben Sitz in Frankfurt aus die ehemaligen BNK-Felder im Hochsauerlandkreis, wo auch weiterhin die Schiefergasförderung mittels Fracking im Raum steht.
Die BNK (ehemals Bankers) GmbH hatte 2012 eine Aufsuchungserlaubnis für Nordhessen beantragt. Das letzte Puzzleteilchen auf hessischer Seite sollte das bereits zuvor in unmittelbarer Nähe in NRW durch drei Felder verankerte Claim-Gebiet komplettieren. Die Bürgerinitiativen Lebenswertes Korbach und Frackingfreies Hessen wehrten sich jedoch gleich von Beginn an gegen die Pläne und argumentierten, dass die Aufsuchungserlaubnis auf der Grundlage des bestehenden Bundesberggesetzes zu versagen sei. Dies war völlig konträr zu den Aussagen der Bergbehörden, dass man quasi automatisch dazu verpflichtet sei, die Lizenzen zu erteilen, selbst wenn man später kein Fracking möchte. Die Bezirksregierung Arnsberg versucht bis heute politisch Verantwortliche und Bürger davon zu überzeugen, dass die rechtswidrige Handlung der Nichtbeteiligung von Kommunen und Kreisen trotzdem Gesetzeskonform sei.
Die damalige Umweltministerin Lucia Puttrich fühlte sich ebenfalls veranlasst, eine Überprüfung der von den Bürgerinitiativen, Kommunen, Kreisen und Regionalversammlung vertretenen Rechtsauffassung vorzunehmen. Zunächst untersuchte das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) ob und wo Potenzialräume in Nordhessen vorhanden sind und inwieweit andere Flächennutzungen darin mit der Schiefergasförderung konkurrieren. Hierbei wurde festgestellt, dass rund 80 % des beantragten Aufsuchungsfeldes und rund 65 % des Potenzialraumes mit Schutzgebieten und weiteren öffentlichen Interessen belegt sind. Begleitet durch ein Rechtsgutachten von Frau Prof. Böhm, Marburg, wurde auf der Grundlage dieser Untersuchung die Aufsuchungserlaubnis wegen überwiegender öffentlicher Interessen versagt.
Dagegen hatte die BNK GmbH geklagt.
“Offensichtlich wurde BNK klar, dass die Klage keine Aussichten auf Erfolg haben kann. Anstatt eine gerichtliche Klärung abzuwarten haben sie nun lieber den Rückzug angetreten und einem Vergleich zugestimmt,” sagt Harald Rücker, 1. Vorsitzender der BI lebenswertes Korbach e.V.
Rücker und Vorstandsmitglied Gheorghiu kritisieren aber gleichzeitig die Praxis der Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen, die bisher, ohne die in Hessen angewandten Möglichkeiten zu prüfen, Aufsuchungserlaubnisse einfach „durchgewunken“ haben.
“Wir hoffen, dass Hessen seiner Vorreiterrolle weiter gerecht wird und den im Bundesrat zusammen mit Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gestellten Entschließungsantrag gegen Fracking entsprechend konsequent umformuliert”, ergänzt Andy Gheorghiu. “Der jetzige Antrag enthält nämlich kein wirklich ausnahmsloses Frackingverbot,” so Gheorghiu weiter.
Die nordhessischen Initiativen fordern Umweltministerin Priska Hinz auf, einen neuen Antrag in den Bundesrat einzubringen, der ein ausnahmsloses Frackingverbot enthält, um auch bundesweit unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser, und die Umwelt rechtswirksam zu schützen und gleichzeitig die politisch beschlossene und klimatisch notwendige Energiewende umzusetzen.