Kritik am geplanten Pro-Fracking-Recht auch auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
Auch auf der zweistündigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 10.6.2015 wurde deutliche Kritik der Anti-Fracking-Bewegung an den Rechtsänderungsentwürfen der Bundesregierung vorgebracht. Zentrale Aspekte der Anhörung betrafen dabei bergrechtliche Fragestellungen.
In einer Erklärung auf der Seite des Wirtschaftssauschusses heißt es zu der Anhörung:
„Thorben Gruhl vom Aktionsbündnis No Moor Fracking kritisierte, dass die Bergschadenshaftung nicht für Gebäudeschäden infolge von Erdstößen gelten solle, die infolge der Entnahme von Erdgas, der Anwendung von Fracking oder des Verpressens von Lagerstättenwasser in die Erde entstehen könnten. Zudem erweise sich die Beweislastumkehr im Gesetzentwurf als „zahnloser Tiger“: „Es genügt bereits die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, und schon stehen die Betroffenen wieder auf der Straße“, warnte Gruhl.
Das Vorhaben der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben einzuführen, wertete er ebenfalls als „reines Placebo“. So fehle es im Hinblick auf Fracking an jeglichen fachrechtlichen Prüfkriterien.
Gruhl stufte die volkswirtschaftliche Bedeutung heimischer Erdgasförderung mittels Fracking zudem als gering ein. Derzeit würde nur 0,8 Prozent des Energiebedarfs aus deutschem Fracking gedeckt. Würde künftig Schiefergas gefördert, wären es nicht mehr als zwei bis drei Prozent. „Das wird uns keine energiepolitische Unabhängigkeit sichern“, betonte Gruhl.“
Bereits im Vorfeld hatte die eingeladenen Experten die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme von Thorben Gruhl ist abrufbar unter
http://www.bundestag.de/blob/377600/f767e3cf14da02e1c1ca2f2db3fd6bb6/thorben-gruhl-data.pdf
Der Mitschnitt der Anhörung ist zu finden unter
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw24_pa_wirtschaft/375484